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   BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88   

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https://dejure.org/1990,2035
BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88 (https://dejure.org/1990,2035)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1990 - 2 C 4.88 (https://dejure.org/1990,2035)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1990 - 2 C 4.88 (https://dejure.org/1990,2035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern und Pflegekind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB Vor §§ 1353 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 309
  • FamRZ 1991, 430
  • DVBl 1991, 110
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Eine gesetzliche Verpflichtung des Klägers zur Unterhaltsgewährung gegenüber seiner früheren Lebensgefährtin scheidet aus, weil nach bürgerlichem Recht, das insoweit mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht für die Beurteilung dieser Frage maßgebend ist (vgl. BVerwGE 70, 264 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82]; Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ), eine Unterhaltsverpflichtung zwischen Verlobten nicht besteht (§§ 1601, 1606 ff. BGB).

    Maßgebend ist vielmehr allein, ob der Entzug von Leistungen (Unterkunft und Unterhalt) nach dem Urteil aller billig und gerecht Denkenden gegen ein Gebot des Anstandes verstieße und damit moralisch anstößig wäre, d.h. wenn aufgrund der persönlichen Bindungen der Partner einer solchen Gemeinschaft nach der Verkehrsauffassung eine Pflicht zum Helfen besteht (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 2 B 101.81 - im Anschluß an das Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 30.67 - und Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ).

    Keiner der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist deshalb grundsätzlich sittlich verpflichtet, das Zusammenleben und die damit etwa verbundene Unterkunfts- und Unterhaltseewährung - und sei es auch nur vorübergehend - aufrechtzuerhalten (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 2 B 101.81 - ; Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ; vgl. auch BVerfGE 87, 234 [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87]).

    Daß der Kläger sich in der fraglichen Zeit sittlich für verpflichtet gehalten hat, seiner Verlobten Unterhalt zu gewähren, ist rechtlich ohne Belang (vgl. Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1994 - 2 A 12350/93

    Versetzungsgesuch; Ermessen des Dienstherrn; Außergewöhnliche Härten;

    Wer sich für diese lockere Form der Partnerschaft entscheidet, was jedem unbenommen bleibt, kann deshalb bei beamtenrechtlichen Entscheidungen der hier strittigen Art nicht erwarten, mit Verheirateten gleichbehandelt zu werden (zum Besoldungsrecht siehe auch BVerwG, NVwZ-RR 1991, 309 und DÖV 1994, 303 - anderer Ansicht: OVG Schleswig, NJW 1992, 258 m. abl. Anm. Rüthers, a.a.O., 879).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Die Rechtslage stellt sich deshalb hier nicht anders dar als im Bundesbesoldungsgesetz, das beispielsweise in bezug auf den Begriff der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung an die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs anknüpft (vgl. dazu BVerwGE 70, 264 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82] ; Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ).
  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02

    Ortszuschlag - Grundwehrdienst leistender Sohn

    b) Die sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung setzt voraus, dass der Entzug der Unterhaltsleistungen nach dem Urteil aller billig und gerecht Denkenden gegen ein Gebot des Anstandes verstoßen würde (BVerwG 13. September 1990 - 2 C 4.88 - EzBAT BAT § 29 Nr. 14).

    Der Vorwurf sittlichen Fehlverhaltens wegen unterlassener Unterhaltsgewährung scheidet regelmäßig aus, wenn ein Dritter kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist und der geschuldete Unterhalt auch verwirklicht werden kann (vgl. BVerwG 13. September 1990 - 2 C 4.88 - aaO).

  • BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 30.89

    Besoldung - Pflegekindschaftsverhältnis - Pflegekindschaftsverhältnis zwischen

    Zwischen einem Beamten und den Kindern seiner Lebensgefährtin konnte bis zu der mit Wirkung vom 8.7.1989 in Kraft getretenen Neuregelung des § 2 I 1 Nr. 2 BKGG ein Pflegekindschaftsverhältnis auch dann begründet werden, wenn das Pflege- und Obhutsverhältnis zu den Eltern oder einem Elternteil fortbestanden hat (im Anschluß an BVerwG, NVwZ-RR 91, 309 = ZBR 91, 87 = DVBl. 91, 1101).

    Er hat sich vielmehr mit Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - (ZBR 1991, 87 = DVBl. 1991, 110) der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFHE 157, 66 ) und des für die Auslegung des Bundeskindergeldgesetzes in erster Linie zuständigen Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 18. Januar 1990 - 10 RKg 24/88 - und - 10 RKg 25/88 -) angeschlossen, die übereinstimmend davon ausgehen, daß dem einschränkenden Zusatz in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKGG in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 Buchst. a des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1294) bzw. in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1986 mangels Übergangsregelung keine rückwirkende Bedeutung beizumessen ist.

  • BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93

    Ortszuschlag zivildienstleistender Sohn

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 40 BBesG (BVerfG Urteil vom 13. September 1990 - 2 C 4.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 21) setzt eine sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung voraus, daß der Entzug der Unterhaltsleistungen nach dem Urteil aller billig und gerecht Denkenden gegen ein Gebot des Anstandes verstoßen wurde.
  • VG Düsseldorf, 31.01.2013 - 26 K 7454/11

    Familienzuschlag Lebenspartnerschaft nichteheliche Lebensgemeinschaft eheähnlich

    BVerwG, Urteil vom 13. September 1990 - 2 C 4/88 - DVBl 1991, 110.
  • LAG Niedersachsen, 23.04.2002 - 13 Sa 1702/01

    Anspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf den kinderbezogenen Teil

    Dabei ist die erforderliche Loslösung des Kindes von den leiblichen Eltern nicht erfolgt, wenn auch nur zu einem Elternteil ein intaktes Verhältnis besteht (BSG vom 06.08.1992, 10 RKg 7/91, NJW 1993, S. 1159; Bundesverwaltungsgericht vom 13.09.1990, 2 C 4/88, EzBAT § 29 BAT Nr. 14 auch zur Änderung der Rechtslage 1989).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1991 - 3 L 143/91

    Anspruch eines Beamten auf Ortszuschlag nach Stufe 2; Sittliche Verpflichtung zur

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2015 - 1 A 336/14

    Gewährung eines Familienzuschlags wegen Aufnahme einer (anderen) Person in die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 1990- 2 C 4.88 -, ZBR 1991, 87 = juris, Rn. 22.
  • VG Kassel, 07.12.2005 - 7 E 1342/05

    Familienzuschlag wegen des Bestehens einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

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